RIEMEN [2]

Riemen (Remen, Rieme oder Ruder) dient zur Fortbewegung von Booten oder kleineren Wasserfahrzeugen. S.a. Ruder.

Er besteht aus dem ins Wasser getauchten Riemenblatt, dem Riemenheft oder Griff und dem Blatt und Griff verbindenden Riemenschaft. Dieser wird wiederum während des gewöhnlichen Rojens oder Ruderns durch die Riemen- oder Rojgabel, auch Dolle genannt, in zwei Teile geteilt, derart, daß das kürzere Ende mit dem Heft binnenbords und das längere mit dem Blatt außenbords sich befindet. Die Rojgabel bildet den Drehpunkt eines Hebels, an dessen einem Ende die Zugkraft des Menschen, am andern der Widerstand des Wassers wirkt. Im Binnenland wird das Rojen oder Pullen oft Rudern genannt. Es kommt vor, daß der Riemen auch gleichzeitig als Steuerruder dient, z.B. beim Wricken, wo der Griff und das Blatt eine achtartige Kurve über dem Bootsheck beschreiben, und bei den (venezianischen) Gondeln.

Schütte.


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